AGB

Klein Eventservice
Inhaber: Simon Klein
Auf dem Horstert 88
52353 Düren
Telefon: 01743184527
E-Mail: info@klein-eventservice.de
Website: www.klein-eventservice.de
AGB abrufbar unter: www.klein-eventservice.de/agb
Stand: 05.06.2026

Inhaltsübersicht

  1. Geltungsbereich und Anbieter
  2. Leistungen von Klein Eventservice
  3. Angebote, Vertragsschluss und verbindliche Reservierung
  4. Einbeziehung der AGB
  5. Preise, Umsatzsteuer, Rechnungen und Zahlungsarten
  6. Anzahlung, Restzahlung und Kaution
  7. Lieferung, Abholung, Fahrtkosten, Aufbau und Abbau
  8. Mietdauer und Rückgabe
  9. Nutzung, Einweisung, Transport und Transportschäden
  10. Schäden, Verlust, Fehlteile und Reinigung
  11. Pflichten des Kunden am Veranstaltungsort
  12. Wetterschutz, Open-Air und Absicherung der Technik
  13. Genehmigungen, GEMA und Veranstalterverantwortung
  14. Getränke, Waren, Pfand, Leergut und Kommission
  15. Personal-, Theken- und DJ-Leistungen
  16. Mängelanzeige und Nachbesserung
  17. Stornierung, Verschiebung und Reduzierung des Auftrags
  18. Wetter, höhere Gewalt und behördliche Gründe
  19. Ausfall von Personal, Ersatzleistungen und Ersatztechnik
  20. Rücktritt, Kündigung und Abbruch durch Klein Eventservice
  21. Haftung des Kunden für Gäste und Dritte
  22. Haftung von Klein Eventservice
  23. Datenschutz, Bild-/Tonaufnahmen und Referenzen
  24. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
  25. Aufrechnung, Zurückbehaltung und offene Forderungen
  26. Kommunikation, AGB-Fassung und Individualvereinbarungen
  27. Schlussbestimmungen
  28. Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Klein Eventservice, Simon Klein, Auf dem Horstert 88, 52353 Düren, nachfolgend „Klein Eventservice“ genannt.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Vereinen, öffentlichen Auftraggebern und sonstigen Veranstaltern, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Klein Eventservice ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.

  1. Leistungen von Klein Eventservice

2.1 Klein Eventservice erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Eventservice, Eventtechnik, Eventausstattung, Vermietung, Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau, Betreuung vor Ort, DJ-Service, Servicepersonal, Thekenpersonal, Getränkeservice und Getränkeverkauf.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

2.3 Klein Eventservice schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen, insbesondere zusätzliche Einsatzzeiten, zusätzliche Technik, zusätzlicher Personalbedarf, zusätzliche Fahrten, Wartezeiten oder kurzfristige Änderungen vor Ort, können gesondert berechnet oder abgelehnt werden.

2.4 Empfehlungen von Klein Eventservice zu Technik, Personal, Getränkemengen, Aufbau oder Veranstaltungsablauf beruhen auf Erfahrungswerten. Die abschließende Verantwortung für Veranstaltungsort, Besucherzahl, Genehmigungen und behördliche Vorgaben liegt beim Kunden, sofern Klein Eventservice nicht ausdrücklich mit diesen Aufgaben beauftragt wurde.

  1. Angebote, Vertragsschluss und verbindliche Reservierung

3.1 Angebote von Klein Eventservice sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Auftrag und eine verbindliche Reservierung kommen grundsätzlich erst zustande, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: der Kunde nimmt das Angebot in Textform an, Klein Eventservice bestätigt den Auftrag in Textform, und eine vereinbarte Anzahlung ist vollständig bei Klein Eventservice eingegangen.

3.3 Wird ausnahmsweise keine Anzahlung vereinbart, wird der Auftrag mit Annahme des Angebots durch den Kunden und Auftragsbestätigung durch Klein Eventservice verbindlich.

3.4 Als Textform gelten insbesondere E-Mail, WhatsApp, SMS, sonstige elektronische Nachrichten oder schriftliche Erklärungen auf Papier.

3.5 Solange die Voraussetzungen für den Vertragsschluss und die verbindliche Reservierung nicht vollständig vorliegen, besteht kein Anspruch des Kunden auf Reservierung von Equipment, Personal, DJ-Leistungen, Getränken, Terminen oder sonstigen Leistungen.

3.6 Klein Eventservice ist berechtigt, Termine, Equipment, Personal oder sonstige Leistungen anderweitig zu vergeben, solange der Auftrag nicht verbindlich zustande gekommen ist.

3.7 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von Klein Eventservice in Textform. Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen trägt der Kunde, sofern diese durch die Änderung verursacht werden oder für den Kunden erkennbar waren.

  1. Einbeziehung der AGB

4.1 Die AGB von Klein Eventservice werden Vertragsbestandteil, wenn Klein Eventservice vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und der Kunde die Möglichkeit erhält, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen.

4.2 Die AGB sind auf der Website von Klein Eventservice abrufbar unter www.klein-eventservice.de/agb.

4.3 Der Kunde erhält den Hinweis auf die AGB und den AGB-Link im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Mitteilung vor Vertragsschluss.

4.4 Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, diese zur Kenntnis zu nehmen, und mit ihrer Geltung einverstanden ist.

4.5 Auf Wunsch des Kunden können die AGB zusätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail oder als PDF, übermittelt werden.

  1. Preise, Umsatzsteuer, Rechnungen und Zahlungsarten

5.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

5.2 Klein Eventservice rechnet regulär mit gesetzlicher Umsatzsteuer ab. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern gelten ausgewiesene Endpreise inklusive Umsatzsteuer, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

5.3 Derzeit beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer für steuerpflichtige Umsätze grundsätzlich 19 %, soweit kein abweichender Steuersatz Anwendung findet.

5.4 Rechnungen können per E-Mail übermittelt werden. Der Kunde hat eine zutreffende und empfangsbereite E-Mail-Adresse mitzuteilen.

5.5 Zahlungen können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per Überweisung, Barzahlung oder PayPal erfolgen.

5.6 Bei Zahlung per Überweisung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Betrag vollständig auf dem Konto von Klein Eventservice gutgeschrieben wurde.

5.7 Bei Zahlung per PayPal gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Betrag vollständig und vorbehaltlos dem PayPal-Konto von Klein Eventservice gutgeschrieben wurde.

5.8 PayPal-Gebühren oder sonstige Zahlungsentgelte können dem Kunden berechnet werden, soweit sie vor Nutzung der Zahlungsart transparent ausgewiesen oder vereinbart wurden und die Berechnung rechtlich zulässig ist. Kosten durch Rückbuchungen, PayPal-Konflikte, unberechtigte Käuferschutzfälle oder sonstige Zahlungsstörungen trägt der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat.

5.9 Wird Barzahlung vereinbart, muss die Zahlung spätestens bei Leistungsbeginn, Lieferung, Übergabe oder Aufbau erfolgen. Erfolgt die Barzahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, kann Klein Eventservice die Leistung zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

5.10 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Klein Eventservice berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, angemessene Mahnkosten und weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen. Die Mahnkosten betragen 5,00 € je Mahnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Mahnschaden entstanden ist.

5.11 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bleibt die gesetzliche Verzugspauschale unberührt.

  1. Anzahlung, Restzahlung und Kaution

6.1 Die Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Klein Eventservice eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Auftragssumme verlangen.

6.2 Die Restzahlung ist spätestens vor Leistungsbeginn, Lieferung, Übergabe oder Aufbau fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

6.3 Bei kurzfristigen Buchungen kann Klein Eventservice vollständige Zahlung vor Leistungsbeginn verlangen.

6.4 Bei Vermietung von Event-Equipment, Veranstaltungstechnik, Ausstattung, Zubehör oder sonstigen Mietgegenständen ist eine Kaution zu hinterlegen.

6.5 Die Mindestkaution beträgt 50,00 €. Die Kaution kann sich je nach Art, Umfang und Wert der gemieteten Gegenstände erhöhen. Die konkrete Kautionshöhe wird im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in Textform festgelegt.

6.6 Die Kaution ist spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände oder vor Lieferung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.7 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger, fristgerechter und ordnungsgemäßer Rückgabe sowie nach Prüfung der Mietgegenstände innerhalb von 5 Werktagen.

6.8 Bestehen bei der Prüfung Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen, offene Forderungen oder sonstige klärungsbedürftige Umstände, kann Klein Eventservice die Kaution bis zur angemessenen Klärung ganz oder teilweise zurückbehalten.

6.9 Klein Eventservice ist berechtigt, berechtigte Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag mit der Kaution zu verrechnen, insbesondere wegen Schäden, Verlust, Diebstahl, Fehlteilen, starker Verschmutzung, Reinigungsaufwand, verspäteter Rückgabe, nicht zurückgegebenem Zubehör oder offenen Rechnungsbeträgen.

6.10 Übersteigen die berechtigten Forderungen die Kaution, bleibt Klein Eventservice berechtigt, den darüber hinausgehenden Betrag geltend zu machen.

  1. Lieferung, Abholung, Fahrtkosten, Aufbau und Abbau

7.1 Lieferung und Abholung erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.2 Ort, Zeitpunkt und Umfang der Lieferung oder Abholung ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger Vereinbarung in Textform.

7.3 Fahrtkosten werden nach Angebot berechnet. Die im Angebot ausgewiesenen Fahrtkosten gelten nur für den dort vereinbarten Leistungsumfang, Lieferort, Abholort und Zeitrahmen.

7.4 Zusätzliche Fahrten, Sonderfahrten, kurzfristige Änderungen des Liefer- oder Abholortes, vergebliche Anfahrten oder zusätzliche Abholtermine können gesondert berechnet werden.

7.5 Aufbau und Abbau sind nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in Textform vereinbart wurde.

7.6 Ist Aufbau oder Abbau nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Klein Eventservice lediglich die Übergabe beziehungsweise Bereitstellung der vereinbarten Mietgegenstände oder Waren.

7.7 Nicht vereinbarte Aufbau-, Umbau-, Abbau-, Umstellungs- oder Zusatzarbeiten können abgelehnt oder gesondert berechnet werden.

7.8 Der Kunde hat geeignete Park-, Lade- und Entlademöglichkeiten bereitzustellen. Sind keine geeigneten kostenfreien Parkmöglichkeiten vorhanden, trägt der Kunde Parkgebühren, Zufahrtsgebühren, Ladezonengebühren, Parkhauskosten oder vergleichbare Kosten.

7.9 Lieferungen, Abholungen, Aufbau- oder Abbautermine außerhalb der vereinbarten Zeiten sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich und können gesondert berechnet werden.

  1. Mietdauer und Rückgabe

8.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

8.2 Die Mietdauer wird grundsätzlich in 24-Stunden-Zeiträumen berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.3 Angefangene weitere 24-Stunden-Zeiträume können als weiterer Miettag berechnet werden.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, Mietgegenstände vollständig, fristgerecht, sauber, geordnet und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

8.5 Zur Rückgabe gehören auch sämtliches Zubehör, Kabel, Adapter, Kisten, Verpackungen, Transporthilfen, Schutzhüllen, Schlüssel, Verbindungsteile und sonstige mitüberlassene Bestandteile.

8.6 Bei verspäteter Rückgabe kann Klein Eventservice für jede angefangenen weiteren 24 Stunden einen zusätzlichen Miettag berechnen.

8.7 Weitere nachweisbare Schäden durch verspätete Rückgabe, insbesondere Ausfall eines Folgeauftrags, zusätzliche Fahrtkosten, Personalaufwand oder Ersatzbeschaffung, können zusätzlich geltend gemacht werden.

8.8 Wird eine unbefristete oder offene Mietdauer vereinbart, läuft die Miete so lange weiter, bis der Kunde Klein Eventservice in Textform mitteilt, dass die Mietgegenstände vollständig zur Rückgabe oder Abholung bereitstehen.

8.9 Die Freimeldung muss in Textform erfolgen. Die Mietzeit endet nicht automatisch mit Ende der Veranstaltung, sondern erst nach wirksamer Freimeldung und nach vereinbarter Rückgabe beziehungsweise Abholung, sofern keine feste Mietdauer vereinbart wurde.

8.10 Sind die Mietgegenstände trotz Freimeldung nicht vollständig, nicht zugänglich, nicht abholbereit oder nicht auffindbar, läuft die Mietzeit weiter. Vergebliche Anfahrten, Wartezeiten oder Mehraufwand können gesondert berechnet werden.

  1. Nutzung, Einweisung, Transport und Transportschäden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Mietgegenstände sorgfältig, sachgerecht und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

9.2 Klein Eventservice weist den Kunden oder eine vom Kunden benannte Person bei Bedarf in die Nutzung ein. Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise und mündliche Einweisungen sind zu beachten.

9.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Mietgegenstände nur von geeigneten und eingewiesenen Personen genutzt werden.

9.4 Für bestimmte Mietgegenstände kann Klein Eventservice vor Übergabe einen geeigneten Kenntnisnachweis, eine Bedienberechtigung, eine Einweisung oder eine sonstige Qualifikation verlangen, sofern dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art des Mietgegenstands erforderlich ist.

9.5 Schäden durch Fehlbedienung, unsachgemäße Nutzung, Überlastung, Veränderung, Manipulation, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Missachtung von Einweisungen und Sicherheitshinweisen trägt der Kunde.

9.6 Der Kunde darf Mietgegenstände nicht ohne vorherige Zustimmung von Klein Eventservice an Dritte weitergeben, weitervermieten oder außerhalb des vereinbarten Veranstaltungsortes einsetzen.

9.7 Holt der Kunde Mietgegenstände selbst ab oder transportiert diese selbst zurück, ist der Kunde ab Übergabe für Transport, Verladung, Ladungssicherung, Entladung, Lagerung und Rücktransport verantwortlich.

9.8 Transportschäden, die während eines vom Kunden organisierten oder durchgeführten Transports entstehen, trägt der Kunde, soweit sie aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

9.9 Der Kunde hat geeignete Fahrzeuge, Ladungssicherungsmittel und Transporthilfen einzusetzen und Mietgegenstände gegen Beschädigung, Diebstahl, Witterungseinflüsse und Verlust zu sichern.

  1. Schäden, Verlust, Fehlteile und Reinigung

10.1 Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, Diebstahl und Fehlteile, die während der Mietzeit oder während eines vom Kunden verantworteten Transports entstehen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, Funktionsstörungen, Verlust oder Fehlteile unverzüglich nach Kenntnisnahme an Klein Eventservice zu melden.

10.3 Klein Eventservice ist berechtigt, beschädigte Mietgegenstände fachgerecht prüfen, reinigen, reparieren oder ersetzen zu lassen.

10.4 Der Kunde trägt die erforderlichen Kosten für Reparatur, Ersatzbeschaffung, Prüfung, Reinigung und Wiederherstellung, soweit der Schaden aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

10.5 Bei Totalschaden, Verlust oder wirtschaftlich nicht sinnvoller Reparatur ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gegenstands zu ersetzen.

10.6 Normale Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßer Nutzung gelten nicht als ersatzpflichtiger Schaden.

10.7 Mietgegenstände sind sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung ist Klein Eventservice berechtigt, den erforderlichen Reinigungsaufwand nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen.

10.8 Der Reinigungsaufwand wird mit 50,00 € netto pro Arbeitsstunde berechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde.

10.9 Als starke Verschmutzung gelten insbesondere Verschmutzungen durch verschüttete Getränke, Lebensmittelreste, Fett, Erde, Schlamm, Sand, Wachs, Kleber, Farbe, Konfetti, Erbrochenes, Rauch-, Brand- oder Geruchsrückstände sowie sonstige schwer entfernbare Verunreinigungen.

10.10 Die Rücknahme der Mietgegenstände gilt nicht automatisch als vorbehaltlose Bestätigung der Schadensfreiheit oder Vollständigkeit. Nicht sofort erkennbare technische Defekte oder Fehlteile können nach angemessener Prüfung nachträglich geltend gemacht werden, sofern sie auf die Mietzeit oder den Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind.

  1. Pflichten des Kunden am Veranstaltungsort

11.1 Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

11.2 Der Zuweg zu Übergabe-, Aufbau-, Veranstaltungs-, Lager- oder Abholstellen muss frei, sicher und geeignet sein.

11.3 Der Kunde muss Klein Eventservice rechtzeitig über besondere oder erschwerte Bedingungen informieren, insbesondere über Treppen, Erhöhungen, lange Tragewege, Aufzüge, enge Durchgänge, unbefestigte Wege, Wiesen, Schotter, schlechte Zufahrt, fehlende Parkmöglichkeiten, Zeitfenster oder sonstige Erschwernisse.

11.4 Bei besonderen oder unklaren Bedingungen kann Klein Eventservice eine vorherige Besichtigung verlangen.

11.5 Zeitabsprachen für Lieferung, Aufbau, Abbau, Abholung, Übergabe und Personalbeginn sind verbindlich einzuhalten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt eine empfangs- oder entscheidungsberechtigte Person vor Ort ist.

11.6 Wartezeiten, erschwerter Aufbau oder Abbau, zusätzliche Tragewege, nicht mitgeteilte Erschwernisse, zusätzliche Fahrten, ungeplante Zusatzleistungen oder sonstiger Mehraufwand können mit 50,00 € netto pro Stunde berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde.

11.7 Die Aufbaufläche muss geeignet, ausreichend groß, eben, tragfähig und sicher sein. Besonderheiten wie unebener Untergrund, Wiese, Schotter, Gefälle, Bühne, Podeste, Zelte, beengte Platzverhältnisse oder fehlende Befestigungsmöglichkeiten sind vorab mitzuteilen.

11.8 Der Kunde hat auf eigene Kosten für eine ausreichende, sichere und geeignete Stromversorgung zu sorgen. Stromanschlüsse müssen fachgerecht installiert, ausreichend abgesichert und für den Betrieb der vereinbarten Technik geeignet sein.

11.9 Klein Eventservice ist berechtigt, Aufbau oder Betrieb ganz oder teilweise zu verweigern, wenn Stromversorgung, Zuwegung, Aufbaufläche oder sonstige Voraussetzungen ungeeignet, überlastet, unsicher oder offensichtlich mangelhaft sind.

11.10 Für Ausfälle, Störungen oder Schäden durch ungeeignete, fehlerhafte, unsichere oder unzureichende Stromversorgung haftet der Kunde, soweit die Stromversorgung aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

  1. Wetterschutz, Open-Air und Absicherung der Technik

12.1 Bei Veranstaltungen im Freien oder in nicht vollständig geschützten Bereichen hat der Kunde für geeigneten Wetterschutz zu sorgen.

12.2 Eventtechnik, Ton- und Lichttechnik, DJ-Technik, elektrische Geräte, Kabel, Verteiler, Thekentechnik und sonstige empfindliche Mietgegenstände dürfen nur unter geeigneten und sicheren Bedingungen im Außenbereich eingesetzt werden.

12.3 Geeigneter Wetterschutz kann durch den Kunden gestellt oder gegen gesonderte Berechnung durch Klein Eventservice bereitgestellt werden, sofern dies vereinbart und verfügbar ist.

12.4 Bei Gefahr für Personen, Technik, Material oder sicheren Betrieb ist Klein Eventservice berechtigt, Aufbau, Betrieb oder weiteren Einsatz ganz oder teilweise zu verweigern, zu unterbrechen oder abzubrechen.

12.5 Schäden, Ausfälle oder Mehraufwand durch fehlenden, ungeeigneten oder nicht rechtzeitig bereitgestellten Wetterschutz trägt der Kunde, soweit der Umstand aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

12.6 Der Kunde hat Mietgegenstände, Technik, Kabel, Boxen, Lichttechnik, Theken, Zapfanlagen, DJ-Technik und sonstige Gegenstände von Klein Eventservice vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung, Diebstahl und Vandalismus zu schützen.

12.7 Der Kunde hat erforderliche Absperrungen, Abstände, Aufsicht oder sonstige Sicherungsmaßnahmen zu stellen, sofern dies aufgrund der Veranstaltung, Gästezahl, Örtlichkeit oder Art der eingesetzten Technik erforderlich ist.

  1. Genehmigungen, GEMA und Veranstalterverantwortung

13.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde selbst Veranstalter und für die rechtliche, organisatorische und behördliche Zulässigkeit der Veranstaltung verantwortlich.

13.2 Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für erforderliche Genehmigungen, behördliche Anzeigen, Nutzung öffentlicher Flächen, Lärmschutzauflagen, Sperrzeiten, Brandschutzvorgaben, Sicherheitsauflagen, Flucht- und Rettungswege, Jugendschutz, Ausschankgenehmigungen, Hausordnung der Location und sonstige gesetzliche oder behördliche Vorgaben.

13.3 Klein Eventservice übernimmt solche Pflichten nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

13.4 Wird eine Veranstaltung aufgrund fehlender, fehlerhafter oder nicht rechtzeitig eingeholter Genehmigungen, Anzeigen oder Freigaben abgesagt, untersagt, eingeschränkt oder abgebrochen, gilt dies als Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.

13.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde als Veranstalter für die Anmeldung und Abrechnung von Musiknutzungen, insbesondere gegenüber der GEMA, verantwortlich.

13.6 Die Buchung eines DJs, einer Musikanlage, Tonanlage oder sonstiger Veranstaltungstechnik beinhaltet nicht automatisch die Anmeldung oder Übernahme von GEMA-Gebühren.

13.7 Ansprüche, Gebühren, Nachforderungen oder sonstige Kosten wegen unterlassener oder fehlerhafter Anmeldung von Musiknutzungen trägt der Kunde, sofern die Anmeldung in seinen Verantwortungsbereich fällt.

  1. Getränke, Waren, Pfand, Leergut und Kommission

14.1 Getränkeservice, Getränkelieferung und Thekenbetrieb erfolgen je nach Auftrag in unterschiedlicher Form. Möglich sind insbesondere reine Personalgestellung, Personal und Getränkelieferung, Vermietung von Theke/Zapfanlage/Kühltechnik oder vollständiger Thekenbetrieb in Verantwortung von Klein Eventservice.

14.2 Welche Variante vereinbart ist, ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Vereinbarung in Textform.

14.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Klein Eventservice den Thekenbetrieb in eigener Verantwortung übernimmt, bleibt der Kunde Veranstalter und organisatorisch verantwortlich.

14.4 Der Kunde hat die für Ausschank, Verkauf, Jugendschutz, Alterskontrollen, Hausrecht, Einlasskontrolle und behördliche Anforderungen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, sofern diese Aufgaben nicht ausdrücklich von Klein Eventservice übernommen wurden.

14.5 Gelieferte oder verkaufte Waren, insbesondere Getränke, Verbrauchsmaterialien, Verkaufsartikel und sonstige bewegliche Sachen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Klein Eventservice.

14.6 Angebrochene Waren, geöffnete Flaschen, angebrochene Fässer, geöffnete Kartons, geöffnete Verpackungseinheiten, angebrochene Gebinde, geöffnete Verbrauchsmaterialien sowie verderbliche oder hygienisch nicht rückgabegeeignete Waren werden vollständig berechnet.

14.7 Rücknahme, Kommission oder Verrechnung ungeöffneter Ware erfolgt ausschließlich nach Angebot oder vorheriger Vereinbarung und nur, soweit die Ware rückgabegeeignet ist.

14.8 Sonderbestellungen, individuell für den Auftrag beschaffte Ware, gekühlte Ware, verderbliche Ware oder Ware, die vom Lieferanten nicht zurückgenommen wird, kann dem Kunden vollständig berechnet werden.

14.9 Pfand, Leergut, Mehrwegbehälter, Kästen, Fässer, CO₂-Flaschen, Zapfköpfe, Kühlbehälter und sonstige wiederverwendbare Gegenstände können gesondert berechnet oder als Sicherheit erfasst werden.

14.10 Eine Gutschrift oder Verrechnung von Pfand- und Leergutwerten erfolgt erst nach vollständiger, fristgerechter, unbeschädigter und ordnungsgemäßer Rückgabe.

14.11 Fehlendes, beschädigtes, stark verschmutztes oder nicht mehr rückgabefähiges Leergut wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

  1. Personal-, Theken- und DJ-Leistungen

15.1 Für Servicekräfte, Thekenkräfte, DJs und sonstiges Personal gilt eine Mindestbuchungsdauer von 4 Stunden je eingesetzter Person, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15.2 Verlängerungen, zusätzliche Einsatzzeiten oder Wartezeiten können in angefangenen halben Stunden berechnet werden.

15.3 Zuschläge, insbesondere für Nachtarbeit, Feiertage, besondere Einsatzbedingungen, kurzfristige Änderungen oder außergewöhnliche Belastungen, können nach Vereinbarung berechnet werden.

15.4 Pausen werden durch Klein Eventservice geregelt und mit dem Kunden oder der Einsatzleitung vor Ort abgestimmt, soweit dies für den Ablauf erforderlich ist.

15.5 Der Kunde stellt für eingesetztes Personal während der Einsatzzeit angemessene alkoholfreie Getränke zur Verfügung.

15.6 Der Kunde hat für einen sicheren, zumutbaren und geeigneten Arbeitsplatz zu sorgen.

15.7 Das Personal von Klein Eventservice ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen, die gefährlich, sittenwidrig, unzumutbar, gesundheitsgefährdend oder nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

15.8 Zusätzliche Aufgaben, die vor Ort gewünscht werden und nicht vereinbart waren, können abgelehnt oder gesondert berechnet werden.

  1. Mängelanzeige und Nachbesserung

16.1 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Störungen, fehlende Gegenstände oder sonstige Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung gegenüber Klein Eventservice anzuzeigen.

16.2 Mängel oder Störungen während einer Veranstaltung sind Klein Eventservice sofort mitzuteilen, damit Klein Eventservice die Möglichkeit erhält, den Mangel zu prüfen und nachzubessern.

16.3 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Anzeige und war Klein Eventservice deshalb nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, kann der Kunde hieraus keine Ansprüche herleiten, soweit Klein Eventservice den Mangel bei rechtzeitiger Anzeige hätte beheben oder mindern können.

16.4 Der Kunde hat Klein Eventservice eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.

16.5 Eigenmächtige Eingriffe, Reparaturen, Umbauten oder Veränderungen an Mietgegenständen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung von Klein Eventservice zulässig.

  1. Stornierung, Verschiebung und Reduzierung des Auftrags

17.1 Der Kunde kann den Auftrag vor Leistungsbeginn stornieren. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Klein Eventservice eingeht.

17.2 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ist Klein Eventservice berechtigt, pauschalierte Stornokosten nach folgender Staffel zu berechnen:

Zeitpunkt der Stornierung vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn | Stornokosten
bis 30 Tage vorher | 20 % der vereinbarten Auftragssumme
29 bis 14 Tage vorher | 50 % der vereinbarten Auftragssumme
13 bis 7 Tage vorher | 70 % der vereinbarten Auftragssumme
6 bis 2 Tage vorher | 85 % der vereinbarten Auftragssumme
ab 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen / Nichtabnahme | 100 % der vereinbarten Auftragssumme

17.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Klein Eventservice kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

17.4 Klein Eventservice bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, insbesondere wenn bereits Fremdkosten, Personalaufwand, Sonderbestellungen, individuell beschaffte Waren, Getränke, Transportkosten, Planungskosten oder sonstige nicht mehr vermeidbare Kosten entstanden sind.

17.5 Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vollständig zu vergüten.

17.6 Wurden Mietgegenstände bereits übergeben oder zum Veranstaltungsort geliefert, gelten die Leistungen insoweit als begonnen. Bereits entstandene Liefer-, Abhol-, Aufbau-, Abbau-, Personal- und Nebenkosten sind zu zahlen.

17.7 Eine Nichtabnahme der vereinbarten Leistung, fehlender Zugang, Nichterscheinen des Kunden oder eine kurzfristige Absage am Veranstaltungstag gelten als Stornierung ab 48 Stunden vorher.

17.8 Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur nach vorheriger Zustimmung von Klein Eventservice möglich. Ein Anspruch des Kunden auf Verschiebung besteht nicht.

17.9 Ist eine Verschiebung nicht möglich, gilt die Absage des ursprünglichen Termins als Stornierung durch den Kunden.

17.10 Reduziert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, kann Klein Eventservice die Stornoregelung entsprechend auf den reduzierten Auftragsteil anwenden. Bereits entstandene Kosten bleiben ersatzfähig.

  1. Wetter, höhere Gewalt und behördliche Gründe

18.1 Fällt eine Veranstaltung aufgrund von Umständen aus, die weder der Kunde noch Klein Eventservice zu vertreten haben, sind die Parteien verpflichtet, eine angemessene Lösung zu suchen.

18.2 Als solche Umstände gelten insbesondere behördliche Untersagungen, amtliche Unwetterwarnungen, gefährliche Wetterlagen, Sturm, Starkregen, Gewitter, Naturereignisse, Brand, Stromausfall außerhalb des Verantwortungsbereichs der Parteien, Krieg, Unruhen, Terrorlagen, Pandemien, behördlich angeordnete Einschränkungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

18.3 In diesen Fällen werden nur Leistungen, Kosten und Aufwendungen berechnet, die bis zum Zeitpunkt des Ausfalls bereits entstanden sind. Dazu zählen insbesondere Planung, Lieferung, Abholung, Auf- oder Abbau, eingesetztes Personal, Fahrtkosten, beschaffte oder bestellte Waren, nicht stornierbare Fremdleistungen, Sonderbestellungen und individuell beschaffte Getränke oder Ausstattung.

18.4 Normales oder vorhersehbares Wetter, insbesondere Regen, Kälte, Hitze oder Wind ohne konkrete Gefährdung, gilt bei Open-Air-Veranstaltungen nicht automatisch als höhere Gewalt.

18.5 Sagt der Kunde eine Veranstaltung wegen Wetterbedenken ab, obwohl eine sichere Leistungserbringung durch Klein Eventservice möglich und zumutbar gewesen wäre, gilt dies als Stornierung durch den Kunden.

  1. Ausfall von Personal, Ersatzleistungen und Ersatztechnik

19.1 Klein Eventservice ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Ersatzpersonal oder sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

19.2 Fällt eine von Klein Eventservice vorgesehene Person aus, insbesondere wegen Krankheit, Unfall, familiärem Notfall oder sonstigen wichtigen Gründen, ist Klein Eventservice berechtigt und verpflichtet, sich nach Möglichkeit um geeigneten Ersatz zu bemühen.

19.3 Der Ersatz muss nach Möglichkeit geeignet sein, die vereinbarte Leistung in vergleichbarer Art und Qualität zu erbringen.

19.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person, sofern diese nicht ausdrücklich namentlich und persönlich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

19.5 Ist eine bestimmte Person ausdrücklich persönlich vereinbart und kann diese aus wichtigem Grund nicht auftreten, informiert Klein Eventservice den Kunden unverzüglich und bietet nach Möglichkeit geeigneten Ersatz an.

19.6 Nimmt der Kunde einen zumutbaren und gleichwertigen Ersatz nicht an, obwohl die vereinbarte Leistung dadurch ordnungsgemäß hätte erbracht werden können, gilt dies als Stornierung durch den Kunden.

19.7 Klein Eventservice ist berechtigt, vereinbarte Mietgegenstände, Technik oder Ausstattung durch gleichwertige oder höherwertige Alternativen zu ersetzen, sofern die vereinbarte Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

19.8 Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Fabrikat, Modell oder Einzelgerät besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

19.9 Für Ausfälle, die durch Fehlbedienung, unsachgemäße Nutzung, Stromprobleme am Veranstaltungsort, Witterungseinflüsse, Fremdeinwirkung oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, haftet Klein Eventservice nicht.

  1. Rücktritt, Kündigung und Abbruch durch Klein Eventservice

20.1 Zahlt der Kunde fällige Beträge, insbesondere Anzahlung, Restzahlung, Kaution oder sonstige vor Leistungsbeginn fällige Beträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist Klein Eventservice berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

20.2 Erfolgt die Zahlung trotz angemessener Fristsetzung nicht, ist Klein Eventservice berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftrag nicht durchzuführen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Leistungsbeginn unmittelbar bevorsteht und eine Durchführung wegen ausbleibender Zahlung unzumutbar ist.

20.3 Erhebliche Änderungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von Klein Eventservice in Textform. Dazu zählen insbesondere Änderungen von Veranstaltungsort, Veranstaltungsart, Gästezahl, Einsatzzeiten, Aufbau-, Liefer- oder Abholzeiten, technischen Anforderungen, Stromversorgung, Aufbaufläche, Zuwegung oder sicherheitsrelevanten Umständen.

20.4 Klein Eventservice ist nicht verpflichtet, erhebliche Änderungen anzunehmen. Ist die Durchführung des geänderten Auftrags organisatorisch, technisch, wirtschaftlich, rechtlich oder sicherheitsbezogen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist Klein Eventservice zum Rücktritt oder zur Ablehnung berechtigt.

20.5 Klein Eventservice ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Leistung zurückzuhalten, anzupassen oder abzubrechen, wenn wesentliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht vorliegen, insbesondere Stromversorgung, Aufbaufläche, Wetterschutz, Zufahrt, Zuwegung, Parkmöglichkeiten, Ansprechpartner, Genehmigungen, behördliche Freigaben oder zumutbare Sicherheitsbedingungen.

20.6 Klein Eventservice ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Leistung abzulehnen oder eine begonnene Leistung abzubrechen, wenn sich herausstellt, dass Veranstaltung, Zweck, Inhalt oder tatsächliche Durchführung rechtswidrig, gefährlich, sittenwidrig oder für den Ruf von Klein Eventservice unzumutbar schädigend sein können.

20.7 Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den tatsächlichen Zweck, Inhalt, Charakter oder Veranstalterkreis nicht, falsch oder unvollständig angegeben hat.

20.8 Klein Eventservice ist ebenfalls berechtigt, Leistungen zu unterbrechen oder abzubrechen bei Bedrohung, Beleidigung, körperlichen Übergriffen, aggressivem Verhalten, erheblicher Alkoholisierung oder Drogenkonsum mit Gefährdungslage, Vandalismus, Diebstahlgefahr, unsicherer Stromversorgung, gefährlicher Wetterlage, fehlendem Wetterschutz, behördlichem Einschreiten, fehlenden Genehmigungen, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen.

20.9 Beruht Rücktritt, Nichtdurchführung oder Abbruch auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der Stornoregelung, bereits entstandener Kosten und gesetzlicher Schadensersatzansprüche bestehen.

  1. Haftung des Kunden für Gäste und Dritte

21.1 Der Kunde haftet für Schäden, Verluste, Diebstahl, Vandalismus, Verschmutzungen und sonstige Pflichtverletzungen, die durch ihn selbst, seine Gäste, Besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.

21.2 Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um Mietgegenstände, Technik, Personal und Arbeitsbereiche von Klein Eventservice vor Beschädigung, unbefugtem Zugriff, Diebstahl und Gefahren zu schützen.

21.3 Schäden durch Gäste oder Dritte sind Klein Eventservice unverzüglich mitzuteilen.

21.4 Soweit der konkrete Verursacher nicht ermittelt werden kann, haftet der Kunde für Schäden aus dem Veranstaltungsbereich, wenn die Schäden auf eine Verletzung seiner Sicherungs-, Aufsichts- oder Organisationspflichten zurückzuführen sind.

21.5 Normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch bleibt hiervon unberührt.

  1. Haftung von Klein Eventservice

22.1 Klein Eventservice haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Klein Eventservice, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

22.2 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Klein Eventservice ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

22.3 Für Schäden an Gegenständen, Räumen, Gebäuden, Böden, Wänden, Außenanlagen, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Kunden haftet Klein Eventservice nur, soweit der Schaden durch Klein Eventservice, eingesetztes Personal oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde.

22.4 Keine Haftung besteht für Schäden, die durch ungeeignete oder nicht mitgeteilte örtliche Bedingungen, ungeeignete Aufbauflächen, ungeeignete Zuwegungen, fehlerhafte oder unzureichende Stromversorgung, fehlenden oder ungeeigneten Wetterschutz, Eingriffe durch Kunden/Gäste/Dritte, Fehlbedienung, nicht eingewiesene Personen, unsachgemäßen Kundentransport, Vandalismus, Diebstahl, Fremdeinwirkung oder Missachtung von Einweisungen entstehen.

22.5 Bei technischen Störungen, Ausfällen oder Mängeln wird Klein Eventservice nach Möglichkeit Nachbesserung, Fehlerbehebung oder gleichwertigen Ersatz anbieten.

22.6 Geringfügige Störungen, kurzfristige Unterbrechungen oder unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Minderung, sofern der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

22.7 Bei erheblichen, von Klein Eventservice zu vertretenden Mängeln, die trotz angemessener Nachbesserungsmöglichkeit nicht behoben werden können, kann der Kunde eine angemessene anteilige Minderung verlangen.

22.8 Keine Minderung oder Haftung besteht, soweit der technische Ausfall oder Mangel durch Fehlbedienung, ungeeignete Stromversorgung, Stromausfall am Veranstaltungsort, Wetter- oder Feuchtigkeitseinwirkung, Überlastung, unsachgemäße Nutzung, Eingriffe durch Kunden/Gäste/Dritte oder Nutzung entgegen Einweisung/Betriebsanleitung verursacht wurde.

22.9 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einnahmen, Imageschäden, Ansprüche von Gästen oder sonstige reine Vermögensschäden haftet Klein Eventservice nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

22.10 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

22.11 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Klein Eventservice der Höhe nach auf die vereinbarte Auftragssumme begrenzt.

22.12 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

22.13 Klein Eventservice unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung über den gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Umfang hinaus wird dadurch nicht begründet.

  1. Datenschutz, Bild-/Tonaufnahmen und Referenzen

23.1 Klein Eventservice verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich, soweit dies für Angebotserstellung, Vertragsschluss, Auftragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Dokumentation und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

23.2 Verarbeitet werden insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Rechnungsdaten, Veranstaltungsdaten, Veranstaltungsort, Zahlungsdaten und auftragsbezogene Kommunikationsdaten.

23.3 Eine Nutzung von Kundendaten für Newsletter, regelmässige Werbenachrichten oder sonstige Direktwerbung erfolgt nicht ohne gesonderte Einwilligung.

23.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Lieferung, Leistungserbringung, rechtlichen Durchsetzung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

23.5 Klein Eventservice ist berechtigt, eigene Leistungen, Aufbauten, Technik, Theken, DJ-Setups, Dekorationen, Veranstaltungsflächen und Arbeitsergebnisse zu Dokumentations-, Referenz- und Werbezwecken zu fotografieren, zu filmen oder anderweitig zu dokumentieren.

23.6 Klein Eventservice darf solche Aufnahmen zu eigenen Referenz- und Werbezwecken nutzen, insbesondere auf Website, in sozialen Medien, Angeboten, Präsentationen, Flyern und sonstigen Werbematerialien, soweit die Nutzung rechtlich zulässig ist und keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.

23.7 Erkennbare Einzelpersonen werden nur veröffentlicht, wenn eine Einwilligung oder sonstige rechtliche Grundlage vorliegt. Aufnahmen von Kindern, Jugendlichen oder besonders sensiblen Situationen werden ohne gesonderte rechtliche Grundlage oder Einwilligung nicht zu Werbezwecken veröffentlicht.

23.8 Der Kunde hat Klein Eventservice vorab darauf hinzuweisen, wenn am Veranstaltungsort Foto-, Video- oder Tonaufnahmen nicht gewünscht oder rechtlich nicht zulässig sind.

23.9 Soweit der Kunde selbst Veranstalter ist, ist er dafür verantwortlich, erforderliche Hinweise an Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige Beteiligte zu geben und erforderliche Einwilligungen einzuholen, sofern dies für die geplante Nutzung der Aufnahmen erforderlich ist.

23.10 Die Nennung des Kunden, der Firma, der Veranstaltung oder des Auftraggebers als Referenz ist zulässig, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

  1. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

24.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss eingreift.

24.2 Für termingebundene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kann ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts bestehen.

24.3 Soweit ein Widerrufsrecht besteht oder eine Belehrung erforderlich ist, informiert Klein Eventservice den Verbraucher gesondert über das Widerrufsrecht und die Bedingungen seiner Ausübung.

24.4 Vertragliche Stornoregelungen bleiben von einem etwaigen gesetzlichen Widerrufsrecht unberührt, soweit sie auf den jeweiligen Fall anwendbar sind.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung und offene Forderungen

25.1 Klein Eventservice ist berechtigt, Leistungen, Lieferungen, Übergaben oder weitere Tätigkeiten zurückzuhalten, solange fällige Zahlungen aus demselben Auftrag nicht geleistet wurden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

25.2 Entstehen durch verspätete Zahlung des Kunden Verzogerungen, Wartezeiten, Ausfallzeiten oder zusätzliche Kosten, können diese dem Kunden berechnet werden, soweit sie aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen.

25.3 Der Kunde kann gegen Forderungen von Klein Eventservice nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

25.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

25.5 Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

  1. Kommunikation, AGB-Fassung und Individualvereinbarungen

26.1 Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit Angebot, Auftrag, Änderung, Stornierung, Verschiebung, Mängelanzeige oder sonstigen vertragsrelevanten Mitteilungen können in Textform erfolgen, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

26.2 Als Textform gelten insbesondere E-Mail, WhatsApp, SMS, sonstige elektronische Nachrichten oder schriftliche Erklärung auf Papier.

26.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm mitgeteilten Kontaktdaten zutreffend sind und Nachrichten von Klein Eventservice empfangen werden können.

26.4 Änderungen von Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder sonstigen für die Vertragsdurchführung relevanten Kontaktdaten sind Klein Eventservice unverzüglich mitzuteilen.

26.5 Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Spätere Änderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden oder der Kunde ihnen wirksam zugestimmt hat.

26.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen Klein Eventservice und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

  1. Schlussbestimmungen

27.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

27.2 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz von Klein Eventservice.

27.3 Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort für alle Leistungen, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Klein Eventservice, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Liefer-, Aufbau-, Personal-, DJ- oder Veranstaltungsleistungen ist der tatsächliche Leistungsort der jeweils vereinbarte Veranstaltungsort, soweit sich aus der Art der Leistung nichts anderes ergibt.

27.4 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düren, soweit gesetzlich zulässig.

27.5 Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

27.6 Klein Eventservice bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, soweit gesetzlich zulässig.

27.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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